Ordonnanzgewehr 

 

  • Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen, Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassen 

  • z.Bsp. Mauser K98K 8x57 IS

  • wird auch zum Salutschießen verwendet

    Munition: handelsübliche, auch wieder geladene Zentralfeuerpatronen