Kleinkalibergewehr

 

  • Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Höchstgewicht von 8 kg, Abzug und Schäftung beliebig, Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet 

  • Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr) 

  • Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm 

    Entfernung: 50 m