Ordonnanzgewehr
Waffe: zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen, Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassen
z.Bsp. Mauser K98K 8x57 IS
wird auch zum Salutschießen verwendet
Munition: handelsübliche, auch wieder geladene Zentralfeuerpatronen